Manteltarifvertrag der Film- und Fernsehschaffenden wird neu verhandelt

Manteltarifvertrag wird neu verhandelt

Ver.di befindet sich zusammen mit dem Bundes­verband Schauspiel (BFFS) momentan in Neuverhandlungen mit der Produzentenallianz über den seit März 2016 geltenden Tarifvertrag für die auf Produktionsdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden (TV FFS), der auch für unsere Berufsgruppen von hoher Relevanz ist.

Der bestehende Tarifvertrag legt Mindestgagen fest, die das Minimum darstellen, aber selbstverständlich nach oben offen sind. Er gilt für alle Film- und Fernsehschaffenden, die im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages mit der Herstellung von Filmen unmittelbar abhängig beschäftigt werden. Das sind insbesondere Tätigkeiten in den Gewerken Regie, Produktion, Ausstattung/Szenenbild, Kamera, Darstellende Künstler/-innen, Bildmontage/ Filmeditor, Ton, aber auch VFX, Beleuchtung/ Kamerabühne, Masken- und Kostümbild sowie Assistenten/tinnen vorgenannter Sparten.

Neu in die Gagentabelle aufgenommen wurden 2016 die Berufsbilder Herstellungsleitung, Materialassistenz, Assistenz der Filmgeschäftsführung und Datawrangler bei HD-Produktionen. Nie zustande gekommen ist der angestrebte Tarifvertrag zu Volontariaten. Auch konnte keine Allgemeinverbindlichkeit– damit hätte der Tarifvertrag auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs automatisch Wirkung erzeugt – erreicht werden, da die Produzenten dies gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht durchsetzen konnten oder wollten.

Der TV FFS besteht aus zwei Kapitel: Einem Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2019. Er ermöglicht u.a. Arbeitszeiten am Set von maximal 13 Stunden. Die Zuschläge, mit denen Mehrarbeit vergütet wird, blieben gegenüber dem vorherigen Vertrag unverändert. Der ebenfalls mit diesem Paket abgeschlossene Gagentarifvertrag wurde nur für 21 Monate ge­schlossen und gilt noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres. Die Wochengagen aller Gewerke der Gagentabelle stiegen 2016 um einheitlich 30 Euro pro Woche; zum 1.1.2017 erfolgte eine weitere lineare Erhöhung um 3 %.

Der TV FFS wurde nun von ver.di und BFFS zum 31. Dezember einseitig gekündigt. Kern­forderung des Tarifbündnisses ist der Wegfall der geltenden flexiblen Möglichkeit zur 13. Arbeitsstunde. Darüber hinaus werden pauschale Tariferhöhungen von 6 % bei einer einjährigen Laufzeit aufgerufen. Die Produzentenallianz hat diese Forderungen bereits als „völlig aus der Welt gegriffen“ zurückgewiesen. Zum Verhandlungsstart haben sich die hierzu in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Be­­­rufs­­verbände BFS, BVK und VSK mit einem begleitenden Forderungskatalog („Mehr Gesundheit – Mehr Lebenszeit“) zu Wort gemeldet, um den Kernforderungen des Bündnisses aus ver.di und BFFS Nachdruck zu verleihen. Hinzu kommen der Ruf nach angemesseneren Urlaubsre­gelungen und einer verbesserten Altersversorge.

Die Produzentenallianz hat bislang lediglich angedeutet, dass sie sich eine sehr maßvolle Erhöhung des Tarifgefüges vorstellen kann – unter Beibehaltung der aus ihrer Sicht bereits sehr guten Vergütung für die 12. und 13. Stunde. Doch die Realität ist oftmals eine andere: Sogar die tarifliche Mindestgage wird häufig unterschritten, auch weil sich beauftragende Sender und Filmförderinstitutionen weigern, die Einhaltung des Tarifvertrages als verbindliche Grundvoraussetzung vorzuschreiben. Dies wird man jedoch auch nicht über die Tarifverhandlungen erreichen können.

Im Vordergrund der Tarifverhandlungen steht mit Sicherheit die Auseinandersetzung um die so genannte 13. Stunde und eine angemessene Erhöhung der einzelnen Tarife.

Der BVR wird über die ver.di-Tarif­kommissionen versuchen, Einfluss auf die Verhandlungen zu nehmen, einzelne Mitglieder von uns stellen sich dafür zur Verfügung.

Oliver Passek